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    Zwischen Vielfalt und Fairness – Intersexualität in der Leichtathletik

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    By Valentin Rappold on 2. Mai 2026 Aktuelles, Leichtathletik

    Was passiert, wenn ein Körper nicht in die klassischen Geschlechterkategorien passt, auf denen der moderne Leistungssport aufgebaut ist? Der Fall der südafrikanischen Leichtathletin Caster Semenya hat diese Frage weltweit ins Zentrum der sportpolitischen Debatte gerückt. Jahrelang dominierte sie die Mittelstrecken, gewann Weltmeistertitel sowie Olympiamedaillen – doch gleichzeitig stieß sie auf Kritik, weil ihre genetischen Veranlagungen als möglicher Wettbewerbsvorteil diskutiert wurden. Daraufhin führte der Weltleichtathletikverband (World Athletics) 2018 eine neue Regelung ein, die für Athletinnen mit erhöhtem Testosteronspiegel eine Hormongrenze vorsah. Da Semenya sich keiner Hormontherapie unterziehen wollte, kam ihre Karriere durch die Regelung faktisch zum Erliegen. Ihr Fall zeigt, wie schwer es ist, biologische Vielfalt und Fairness im Sport miteinander zu vereinbaren – ein Konflikt, der seit Jahren die Sportwelt spaltet.

    Medizinisch bedeutet Intersexualität, dass die körperlichen Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig weiblich oder männlich sind. Im Fall von Caster Semenya wurden männliche XY-Chromosomen festgestellt, außerdem hat sie einen deutlich erhöhten natürlichen Testosteronspiegel.

    Wichtig ist dabei die Abgrenzung zu Transgender-Personen: Intersexualität ist keine Frage der Identität oder der Selbstwahrnehmung, sondern eine biologische Variation. Für den Sport ist diese Variation deshalb relevant, weil Testosteron entscheidend Einfluss auf Muskelkraft, Ausdauer, Sauerstoffaufnahme und Regeneration hat, also auf genau jene Faktoren, die über Sieg und Niederlage entscheiden.

    Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verzichtet bewusst auf einheitliche Vorgaben für intergeschlechtliche Athletinnen und überlässt den einzelnen Sportverbänden die Entscheidung, unter welchen Bedingungen diese antreten dürfen. Auf diese Weise entzieht sich das IOC einer klaren Position in der komplexen Debatte und macht es sich vergleichsweise einfach, indem es die Verantwortung an die Verbände weitergibt. Für die Leichtathletik liegt diese Zuständigkeit beim Weltverband World Athletics.

    Dieser hatte zunächst Testosteron-Grenzwerte für bestimmte Disziplinen eingeführt. Athletinnen mit sogenannten Differences of Sex Development (DSD), also intersexuelle Athletinnen wie Semenya, durften nur starten, wenn sie ihren natürlichen Testosteronspiegel medikamentös senkten. Der Verband begründete dies damit, dass ein erhöhter Testosteronspiegel einen erheblichen leistungsrelevanten Vorteil darstelle. Aktive Athletinnen wie die deutsche Mittelstreckenläuferin Lisa Merkel äußern sich kritisch zu dieser Regel: „Ich finde es schade, dass intersexuelle Athletinnen ausgegrenzt werden, sie können ja schließlich nichts dafür, dass ihr Testosteron-Spiegel erhöht ist.“

    Seit dem 1. September 2025 wurde dieses System jedoch durch ein neues Regelwerk ersetzt. World Athletics verlangt nun für alle Starts in der Frauenkategorie bei Weltranglisten-Wettkämpfen einen einmaligen Gentest auf das sogenannte SRY-Gen, das auf dem Y-Chromosom liegt. Maßgeblich ist damit nicht mehr primär der Testosteronwert, sondern das biologische Geschlecht im genetischen Sinn. Athletinnen ohne Y-Chromosom (SRY-negativ) sind startberechtigt, ebenso Personen mit Complete Androgen Insensitivity Syndrome (CAIS), die trotz Y-Chromosom keine männliche Pubertät durchlaufen haben.

    Für bestimmte DSD-Athletinnen bedeutet dies jedoch weiterhin, dass sie nur über eng begrenzte Übergangsregeln in der Frauenkategorie starten dürfen: Ihr Testosteronwert muss dauerhaft unter 2,5 nmol/L liegen, die Werte werden medizinisch überwacht und die Startberechtigung erfolgt nur nach Freigabe durch World Athletics.

    In Deutschland muss diese Neuregelung ebenfalls umgesetzt werden. Kristin Behrens, Vorständin des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) betont, dass dieser als Mitgliedsverband an die Vorgaben von World Athletics gebunden ist: „Sobald die Regelungen im WA-Regelwerk greifen, sind sie für internationale Starts auch für uns verbindlich und werden schrittweise auch in den nationalen Kontext übertragen.“

    Kritiker sehen in der Regelung einen tiefgreifenden Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung, da betroffene intersexuelle Athletinnen gezwungen werden, einen gesunden Körper hormonell zu verändern, um überhaupt teilnehmen zu dürfen. „Ich kann es von Seiten der betroffenen Athletinnen verstehen, wenn sie dieses Risiko nicht eingehen wollen, da damit bekanntlich viele Nebenwirkungen einhergehen“, fügt Merkel hinzu. Zudem schlägt sie vor, eine eigene Start-Kategorie für intersexuelle Athletinnen einzuführen, um Fairness zu garantieren und Ausgrenzung zu vermeiden.

    Wie schwierig eine solche Umsetzung ist, zeigte sich bereits im Schwimmen. Hier wurde 2023 beim Schwimm-Weltcup in Berlin eine „Open Category“ eingeführt, die insbesondere trans- und intergeschlechtlicher Schwimmerinnen und Schwimmern offenstehen sollte. In der Praxis erwies sich dieses Modell jedoch als kaum umsetzbar: Bis zum Meldeschluss kam es zu keinen Anmeldungen. Damit wird deutlich, dass eine zusätzliche Startklasse zwar theoretisch inklusiv wirkt, in der Realität jedoch kaum angenommen wird. Ohne ausreichende Teilnehmerzahlen lassen sich keine fairen Wettkämpfe durchführen, zudem fehlen sportliche Anreize wie Titel, Ranglistenpunkte oder Qualifikationsmöglichkeiten für internationale Meisterschaften. Statt Inklusion entstand somit faktisch eine leere Kategorie, die weder sportlich relevant noch organisatorisch sinnvoll war.

    Die Debatte betrifft damit nicht nur die Leichtathletik, sondern den gesamten Leistungssport. Besonders der Fall Semenya zeigt, wie komplex und vielschichtig solche Situationen selbst für Gerichte sind. Sie musste mehrere Instanzen durchlaufen – vom Internationalen Sportgerichtshof (CAS) bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der ihr zwar bestätigte, dass sie diskriminiert worden war, an den bestehenden Regelungen änderte dies jedoch nichts. Es gibt dennoch Ansätze, die Hoffnung geben: Inklusive Startklassen oder flexible Regelungen in anderen Sportarten zeigen, dass biologische Vielfalt und sportliche Fairness zunehmend besser miteinander vereinbart werden könnten. Trotzdem bleibt die praktische Umsetzung schwierig, da selbst vielversprechende Modelle erst organisatorische und sportliche Hürden überwinden müssen.

    Valentin Rappold

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